Eine aktuelle immowelt Analyse der Angebotsmieten von Singlewohnungen (bis 40 m²) in Hochschulstädten zeigt:
Nürnberg/Wien, 18. Februar 2021. Die hohen Mieten in Universitätsstädten verschlingen einen Großteil der Studienbeihilfe in Österreich: In 8 von 12 untersuchten Städten müssen selbst Empfänger des Höchstsatzes mindestens die Hälfte ihrer Studienbeihilfe für die Miete kalkulieren – in beliebten Studienorten wie Innsbruck, Salzburg und Wien gar bis zu 75 Prozent. Das zeigt eine Studie von immowelt.at, in der Angebotsmieten von Singlewohnungen mit bis zu 40 Quadratmetern in 12 ausgewählten Universitätsstädten untersucht wurden. Trotz Corona muss die große Mehrheit von Österreichs Studenten weiterhin eine Wohnung am Studienort bezahlen. Das Angebot an Online-Vorlesungen wurde zwar aufgestockt, ein komplettes Fernstudium ist aber meist nicht möglich.
Bis zu 841 Euro monatliche Studienbeihilfe können Studenten in Österreich beantragen. Dieser Höchstsatz wird nur gewährt, wenn Antragsteller älter als 28 Jahre sind und von den Eltern nicht unterstützt werden können. Die meisten Studenten bekommen in der Praxis daher weniger als diesen Maximalbetrag, um davon auch Miete zu bezahlen. Eine Singlewohnung in Wien wird aktuell im Median um 560 Euro Gesamtmiete angeboten. Wer an einer Hochschule in der Hauptstadt studieren möchte und nicht bei Eltern oder im Studentenwohnheim logieren kann, muss somit 67 Prozent der Studienbeihilfe für die Miete ausgeben. Damit zählt Wien aber noch nicht zu den teuersten Studienorten des Landes.
Innsbruck ist einer der populärsten Studienorte in Österreich: über ein Fünftel der Einwohner sind Studenten. Allerdings hat das Studium in der Tiroler Hauptstadt seinen Preis: 630 Euro Gesamtmiete werden im Median für eine kleine Wohnung bis zu 40 Quadratmeter verlangt. Das ist der höchste Wert der Untersuchung und ergibt 75 Prozent des Höchstsatzes. In Salzburg werden Garçonnièren um 580 Euro angeboten, was 69 Prozent der maximalen Studienbeihilfe entspricht.
Geld für Lebensmittel oder andere Güter des täglichen Bedarfs verbleibt da nur wenig. Studenten müssen daher auf Erspartes zurückgreifen, auf finanzielle Unterstützung der Eltern hoffen oder etwas dazuverdienen. Die Corona-Pandemie verschärft die Situation noch. Die Zuverdienstgrenze für die Studienbeihilfe wurde zwar unlängst von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht. Allerdings sind durch den Lockdown viele Branchen betroffen, in denen klassisch Nebenjobs für Studenten angeboten werden: In der Gastronomie, im Tourismussektor und im Einzelhandel sind etliche Jobs weggefallen, die oftmals von Studenten übernommen wurden.
Besser haben es Studenten im Osten Österreichs, da dort die Mietbelastung tendenziell geringer ausfällt: In Villach werden Singlewohnungen im Median um 360 Euro angeboten. Studenten müssen somit nur 43 Prozent ihrer Studienbeihilfe für die Miete kalkulieren. Noch günstiger wohnen angehende Akademiker in Leoben mit 340 Euro (40 Prozent). Die preiswerteste Stadt der Untersuchung ist Steyr mit 330 Euro für Apartments bis zu 40 Quadratmeter. Das entspricht einem Anteil von 39 Prozent an der maximalen staatlichen Ausbildungsförderung.
Gesamtmieten für Singlewohnungen (bis 40 m²) im Überblick:
Stadt | Miete 2020 (im Median) | Anteil Höchstsatz der Studienbeihilfe |
Innsbruck | 630 € | 75% |
Dornbirn | 600 € | 71% |
Salzburg | 580 € | 69% |
Wien | 560 € | 67% |
Klagenfurt | 430 € | 51% |
St. Pölten | 430 € | 51% |
Graz | 420 € | 50% |
Linz | 420 € | 50% |
Krems | 400 € | 48% |
Villach | 360 € | 43% |
Leoben | 340 € | 40% |
Steyr | 330 € | 39% |
Berechnungsgrundlage:
Datenbasis für die Berechnung der Mietpreise in 12 ausgewählten Hochschulstädten waren im Jahr 2020 auf immowelt.at inserierte Angebote. Dabei wurden ausschließlich Angebote berücksichtigt, die vermehrt nachgefragt wurden. Verglichen wurden die Gesamtmieten von Singlewohnungen mit bis zu 40 Quadratmetern Wohnfläche. Die Preise geben den Median der Gesamtmieten (Nettomieten inklusive Betriebskosten) bei Neuvermietungen wieder. Der Median ist der mittlere Wert der Angebotspreise. Die Höhe der Studienbeihilfe ist im Studienförderungsgesetz (StudFG, Fassung vom 16.02.2021) §25, §26 und §30 definiert. Der der Analyse zugrundeliegende Höchstsatz von 841 Euro wird ab Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt