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In wenigen Schritten zum Grundbuchauszug: Jetzt online auf immowelt.de bestellen

Mit immowelt.de schnell und einfach einen Grundbuchauszug erhalten / Service „Grundbuchauszug online anfordern“ ergänzt hervorragend das vielfältige Angebot auf immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale

Nürnberg, 14. August 2015. Schnell und einfach zum Grundbuchauszug: Auf immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale, können Immobilienverkäufer ab sofort online einen Grundbuchauszug anfordern. Diesen Service bietet immowelt.de in Kooperation mit dem renommierten Partner SPRENGNETTER Immobilienbewertung an. Wofür sonst der Gang zum Grundbuchamt notwendig war, genügen nun ein paar Klicks: Einfach auf immowelt.de den Antrag ausfüllen und die Vollmacht des Eigentümers im Immowelt-Benutzerkonto hochladen. In der Regel kann der digitale Grundbuchauszug innerhalb weniger Stunden per Email zugestellt werden und steht parallel im Benutzerkonto zum Download bereit. Der Service kostet pro Auszug einmalig 24,90 Euro. Der Grundbuchauszug kann anschließend beliebig oft aus dem Downloadbereich heruntergeladen werden.

Eigentümer erst nach Grundbucheintrag

Ein Grundbuchauszug ist eine komplette Abschrift beziehungsweise Kopie aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. Neben dem Grundstückseigentümer werden auch vorhandene Wegerechte, Hypotheken oder Sondernutzungsrechte, wie zum Beispiel für einen zugehörigen Stellplatz, aufgeführt. Auch ältere und bereits gelöschte Eintragungen sind im Grundbuchauszug noch ersichtlich. Erst durch den Eintrag im Grundbuch wechselt die Immobilie ihren Besitzer. Nur die Unterschrift unter dem Kaufvertrag oder das Überweisen des Kaufbetrages genügen nicht.

Vollmacht benötigt – das Formular gibt es bei immowelt.de

Neben Notaren, Gerichten, Behörden und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren dürfen nur die Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer sowie dinglich Berechtigte Einsicht in das Grundbuch nehmen. Dinglich Berechtigter ist jeder Nichteigentümer, für den ein Recht für das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Aber auch Dritte dürfen einen Auszug anfordern, wenn Ihnen dafür eine Vollmacht des Eigentümers oder des dinglich Berechtigten vorliegt. Neben Name und Anschrift des Vollmachtgebers sowie des Berechtigten muss die Vollmacht genaue Angaben zum Grundstück sowie die Unterschrift des Vollmachtgebers beinhalten. Eine Vorlage steht auf immowelt.de zum Download bereit.

Weiterer Baustein im Serviceangebot

Die neue Funktion ist ein weiterer wichtiger Baustein im Serviceangebot auf immowelt.de. Verkäufer können zum Beispiel auch in wenigen Schritten eine Immobilienbewertung anfordern, einen Grundriss zeichnen lassen oder einen Energieausweis bestellen.

Einen Grundbuchauszug können Sie unter http://www.immowelt.de/anbieten/weiteres/grundbuchauszug online bestellen. Weitere Serviceangebote stehen hier zur Verfügung: http://www.immowelt.de/anbieten/immobilien.aspx.

Pressekontakt

Barbara Schmid

Director Corporate Communications

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